Die Sozialversicherungs-Werte für 2014 wurden bekanntgegeben
Höchstbeitragsgrundlage 63.420,00 jährlich
(das bedeutet 4.530,00 vierzehnmal im Jahr oder 5.285,00 zwölfmal)
Geringfügigkeitsgrenze : 395,31
Die offizielle Kundmachung durch das Ministerium ist abzuwarten.