Die Sozialversicherungs-Werte für 2013 wurden bekanntgegeben
Höchstbeitragsgrundlage 62.160,-- jährlich
(das bedeutet 4.440,-- vierzehnmal im Jahr oder 5.180,-- zwölfmal)
Geringfügigkeitsgrenze : 386,80
Die offizielle Kundmachung durch das Ministerium ist abzuwarten.