Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben September 2014 | DRUCKEN PDF | |
Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient!
Wien, im September 2014
Rundschreiben September 2014
Pensionskonto für alle ab dem Geburtsdatum 1.1.1955
Nunmehr sind die ersten Pensionskonten von der Pensionsversicherungsanstalt verschickt worden. Darauf ist einerseits die jeweilige Kontoerstgutschrift, als auch die Höhe der derzeitigen Monatspension ersichtlich (Pension, die sie erhalten würden, wenn Sie keine weiteren Pensionsbeiträge einzahlen würden).
Ihre Pension erhöht sich pro Jahr um 1,78% der jährlichen Beitragsgrundlage (Bruttogehalt bzw Gewinn zzgl vorgeschriebenen SVA-Beiträgen). Ihre voraussichtliche Pension können Sie sich unter http://www.pensionskontorechner.at/ selber ausrechnen.
Vorsicht bei Internetbestellungen im EU-Ausland
Unternehmer, die Gegenstände für ihren Betrieb bei einem EU-Lieferanten bestellen, müssen unbedingt ihre jeweilige UID-Nummer angeben, damit die Lieferung ohne Umsatzsteuer erfolgen kann. Wird die UID-Nummer nicht angegeben, wird Umsatzeuer (die NICHT abzugsfähig ist) in Rechnung gestellt.
Insbesondere bei Bestellungen im Internet wird von Lieferanten regelmäßig angenommen, dass es sich beim Besteller um eine Privatperson handelt. Die deswegen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann vom Unternehmer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden, auch wenn die Gegenstände für sein Unternehmen angeschafft worden sind.
Originalrechnungen für den Vorsteuerabzug
In den letzten Jahrzehnten war eine Originalrechnung die unbedingte Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Diese Bedingung wurde in den letzten Jahren aufgeweicht. So sind unter bestimmten Voraussetzungen (elektronische Signatur bzw lückenloser Dokumentationspfad) elektronische Rechnungen zulässig. Da es bei Betriebsprüfungen regelmäßig zu Diskussionen hinsichtlich der Gültigkeit von elektronischen Rechnungen kommt, empfehlen wir weiterhin – insbesondere bei höheren Beträgen – auf eine Originalrechnung zu bestehen. Die häufige Vorgehensweise der Rechnungsaussteller, ausschließlich PDF-Rechnungen per Email zu versenden, reicht in der Regel nicht aus.
Elektronische Dienstleistungen an PRIVATE
Mit 1.1.2015 kommt es zu einer Änderung in der Umsatzsteuer. Sofern elektronische Dienstleistungen von einem EU-Unternehmen an Private im EU-Ausland erbracht werden, sind diese ab 2015 im Ausland umsatzsteuerpflichtig. Für die entsprechende Meldung und Abfuhr der jeweiligen ausländischen Umsatzsteuer ist ein eigenes System vorgesehen (MOSS). Falls dies auf Sie zutrifft, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.
Mindestkörperschaftsteuer
Durch die häufigen gesetzlichen Änderungen beim Mindeststammkapital (GmbH-light) kommt es nunmehr in den meisten Fällen wieder zu einer Erhöhung der Mindestkörperschaftsteuer auf EUR 1.750,00 pro Jahr. Die Mindestvorauszahlungen für „alte“ GmbHs betragen daher für das vierte Quartal 2014 EUR 1.062,00. Wie gewohnt werden wir Ihnen die entsprechende Benachrichtigung rechtzeitig zukommen lassen.
Selbstanzeige
Wie in unserem letzten Rundschreiben angekündigt, werden Selbstanzeigen im Rahmen einer Betriebsprüfung ab 1.10.2014 teurer. Wird erst ab Anmeldung einer Betriebsprüfung eine Selbstanzeige erstattet, wird in Zukunft ein variabler Strafzuschlag vorgeschrieben:
5 % bei Nachzahlung von bis zu EUR 33.000,00, 15 % bei Nachzahlung von bis zu EUR 100.000,00, 20 % bei Nachzahlung von bis zu EUR 250.000,00 und 30 % bei Nachzahlung von mehr als EUR 250.000,00.
Wenn eine Selbstanzeige außerhalb einer Betriebsprüfung erstattet wird, wird – wie bisher – kein Strafzuschlag verrechnet.
Sozialversicherungswerte 2015
Die SV-Werte für das Jahr 2015 betragen voraussichtlich:
Höchstbeitragsgrundlage monatlich: EUR 4.650,- Höchstbeitragsgrundlage jährlich: EUR 65.100,- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 405,98 Geringfügigkeitsgrenze jährlich: EUR 4.871,76
Vorlaufzeit bei Lohnverrechnung
Dienstverhältnisse müssen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Krankenkasse gemeldet werden. Wird dies verabsäumt, werden von den Krankenkassen Strafen von bis zu EUR 2.180,00 pro Dienstnehmer vorgeschrieben. Wenn wir die Anmeldung für Sie durchführen sollen, benötigen wir zumindest einen Arbeitstag Vorlaufzeit.
Mit freundlichen Grüßen |