Rundschreiben


Rundschreiben Juni 2014 DRUCKEN   PDF

Sehr geehrte Klientin!

Sehr geehrter Klient!

 

Wien, im Juni 2014

 

Rundschreiben Juni 2014

 

 

Grunderwerbsteuer NEU

 

Die Grunderwerbsteuer wurde vom Gesetzgeber im letzten Moment repariert. Im Normalfall beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises bzw. des Verkehrswertes.

 

Begünstigt sind aber Übertragungen innerhalb des engeren Familienkreises (dazu zählen: Ehegatten, eingetragene Partner, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Lebensgefährten – diese aber nur dann, wenn ein gemeinsamer Hauptwohnsitz besteht). Im Falle einer Übertragung einer Liegenschaft innerhalb dieses engen Familienkreises fällt ab 1.6.2014 Grunderwerbsteuer in Höhe von 2% des dreifachen Einheitswertes an. Diese Begünstigung gilt sowohl für unentgeltliche (Tod, Schenkung) als auch für entgeltliche Erwerbe.

 

Achtung: Übertragungen zwischen Geschwistern, an Nichten und Neffen sind NICHT begünstigt. Bei einer Schenkung wäre die Bemessungsgrundlage der Verkehrswert.

 

 

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

 

Wie in unserem letzten Rundschreiben bereits angekündigt, können ab dem Geschäftsjahr 2014 nur mehr Wohnbauanleihen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden. Üblicherweise lässt man sich mit dem Kauf der Wertpapiere bis zum Jahresende Zeit, um ein möglichst genaues Ergebnis vorhersagen zu können.

 

Unter der Annahme, dass alle Personen, die bisher Wertpapiere für den GFB angeschafft haben, ab dem Jahr 2014 auf Wohnbauanleihen umsteigen, wird in Fachkreisen befürchtet, dass das vorhandene Angebot an Wohnbauanleihen nicht ausreichen wird. Wir empfehlen daher den Kauf dieser Wertpapiere vorzuziehen. Wenn Sie dazu Fragen haben, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Neue, körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von zumindest 4 Jahren können auch weiterhin für die Begünstigung herangezogen werden.

 

 

Handwerker Bonus

 

Wer ab 1.7.2014 eine Renovierung bzw. Sanierung des eigenen Wohnraums durchführt, kann den Handwerkerbonus von bis zu EUR 600,- beantragen. Gefördert werden 20% der Kosten von netto EUR 200,- bis netto EUR 3.000,- (Arbeits- und Wegzeit – nicht aber Materialaufwand und Umsatzsteuer). Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung und Überweisung des Rechnungsbetrages (keine Barzahlung). Die Einreichung erfolgt über die Bausparkassen.

 

Der für die Förderung zur Verfügung gestellte Betrag beträgt EUR 10 Mio für 2014 und
EUR 20 Mio für 2015. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Wir empfehlen den Antrag möglichst zeitnah einzubringen.

 

 

Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer: SVA-pflichtig?

 

Bisher war es gelebte Praxis, dass Ausschüttungen von GmbHs an Ihre Gesellschafter-Geschäftsführer, die bei der SVA pflichtversichert sind, nicht in die Bemessungsgrundlage der Kranken- und Pensionsversicherung einbezogen wurden. Nunmehr werden verstärkt Fragebögen von einzelnen SVA Landesstellen verschickt, die nach getätigten Ausschüttungen fragen, um auch diese der Sozialversicherung zu unterwerfen. Eine Gesetzesänderung war dafür nicht notwendig. Wird auf diesen Fragebogen nicht geantwortet, können von der SVA einerseits eine Verwaltungsstrafe von EUR 440,- und andererseits Beiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage (63.420,- für 2014 davon 26,15%) vorgeschrieben werden. Hervorzuheben ist, dass diese Beitragsvorschreibung aber nicht zur Pensionsbemessung herangezogen wird. Dafür ist eine eigene Meldung notwendig.

 

Sollten Sie einen solchen Fragebogen erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Bislang sind uns im Bereich Wien und Niederösterreich keine derartigen Fälle bekannt.

 

ASVG versicherte Gesellschafter Geschäftsführer (in der Regel bis zu 25% beteiligt) sind davon nicht betroffen.

 

 

Diskussion Strafzuschlag bei Selbstanzeige

 

Bisher konnte bis zum Beginn einer Betriebsprüfung eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet werden. Ab Oktober 2014 soll eine Selbstanzeige im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung mit einer Strafe von bis zu 30% der hinterzogenen Abgabe(n) sanktioniert werden.

 

Selbstanzeigen außerhalb einer Betriebsprüfung sind weiterhin strafbefreiend möglich. Die Gesetzwerdung dieser Bestimmung bleibt abzuwarten.

 

 

Zuverdienstgrenzen von Kindern im Sommer

 

Häufig werden Studenten in den Sommermonaten als Dienstnehmer beschäftigt („Ferialjob“). Wir machen darauf aufmerksam, dass bei einem Jahresverdienst von mehr als EUR 10.000,-- , die Familienbeihilfe gekürzt wird.

 

 

Pendlerrechner NEU

 

Aufgrund von Verbesserungen beim Pendlerrechner wurde die Frist zur Abgabe des Formulars L34 (Antrag auf Pendlerpauschale) bis zum 30.09.2014 verlängert

 

 

Dokumentation bei elektronischen Kassensystemen

 

Sollten Sie eine elektronische Registrierkasse in Verwendung haben, empfehlen wir folgende Unterlagen bereit zu halten, um bei einem unangekündigten Besuch der Finanzpolizei vorbereitet zu sein:

  • Bedienerhandbuch des Herstellers
  • Beschreibung des Herstellers über Typ der Registrierkasse und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung (Einrichtung gem § 131 Abs 2 und Abs 3 BAO)

 

Diese Unterlagen sollten jederzeit griffbereit neben der Kasse liegen, ebenso wie die Kontaktdaten des Kassenherstellers sowie des Steuerberaters, damit dieser umgehend beigezogen werden kann.

 

Mit besten Grüßen

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