Rundschreiben


Rundschreiben Juni 2011 DRUCKEN   PDF
Sehr geehrte, liebe Klientin!
Sehr geehrter, lieber Klient!
 
Wien, Juni 2011
 
 
Vor der Ferienzeit informieren wir noch über Neuigkeiten im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
 
 
  1. Ganz aktuell: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, daß die Banken die neue Kapitalertragsteuer auf Einkünfte aus realisierten Wertpapiergewinnen erst ab 1.4.2012 einbehalten müssen. Diese Verschiebung war aber ohnehin bereits im Abgabenänderungsgesetz 2011 vorgesehen. Um die Versteuerung müssen Sie sich daher bis zu diesem Tag selbst kümmern.
 
  1. Innerhalb der EU werden Kapitaleinkünfte (Zinsen) an den Wohnsitzstaat gemeldet. Ausnahmen sind Österreich, Belgien und Luxemburg. Diese Länder ziehen die europäische Quellensteuer (EU-QuSt) ab. Diese Steuer wird auch von den Nicht-EU-Mitgliedern Schweiz, Liechtenstein und Norwegen abgezogen. Die EU-QuSt wird ab dem 1. Juli 2011 auf 35 % erhöht, sie ist auf die österreichische Einkommensteuer anrechenbar. Die Zinsen aus den anderen EU-Ländern werden nach Österreich gemeldet und sind daher selbstverständlich in der Steuererklärung anzuführen.
 
  1. Im Abgabenänderungsgesetz wird nunmehr ausdrücklich geregelt, daß behördliche Strafen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Das war schon bisher so, nur bei Parkstrafen war die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung freundlicher.
 
  1. Im Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) gibt es eine sinnvolle Verbesserung. Bisher galt eine Befreiung von bestimmten Lohnabgaben nur im ersten Jahr der Neugründung. Ab 1.1.2012 wird man diese Begünstigung im Lauf der ersten drei Jahre (für ein Jahr) konsumieren können.
 

5.   Weil die Urlaubszeit beginnt: Was darf man aus Drittländern steuerfrei mitbringen?
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
1 Liter Alkohol und 4 Liter Wein und 16 Liter Bier
Andere Waren bis 430,-- (bei Flugreisenden) und 300,-- für andere Reisende (für Kinder unter 15 Jahren aber nur je 150,--)

6.   Immer wieder werden wir gefragt „Wie viel darf man steuerfrei verdienen?“
         Hier können wir auf ein Merkblatt auf der Homepage der Kanzlei Klein verweisen.
Wir berichten hier nur von wenigen „highlights“:
Einkommensteuer 11.000,-- pro Jahr
Umsatzsteuer 30.000,-- pro Jahr
Sozialversicherung „kleine Versicherungsgrenze“ 4.488,24 pro Jahr
Sozialversicherung „große Versicherungsgrenze“ 6.453,35 pro Jahr
Familienbeihilfe Einkommen des Studenten/der Studentin 10.000,-- pro Jahr

 
7.   Wenn es zu Umsatzsteuer-Nachzahlungen bei einer Jahreserklärung kam, hat die Behörde (bei umgehender Bezahlung) eine strafbefreiende Selbstanzeige unterstellt. Nunmehr soll dies laut einer Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats nicht mehr so sein. Allerdings will sich das Ministerium an die bisherige Verwaltungspraxis halten. Rechtsanspruch darauf besteht aber eben nicht. 
Jedenfalls besteht hier Rechtsunsicherheit und es empfiehlt sich, der richtigen und vollständigen Zahlung der Umsatzsteuer mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
 
8.    Eine Änderung gibt es bei den Bauleistungen. Wenn Bauunternehmer „Subunternehmer“ beschäftigen, dürfen die Zahlungen ohne Abzug erfolgen, wenn die Subunternehmer in der sogenannten HFU-Liste enthalten sind. Ansonst musste ein Abzug von 20 % erfolgen und an die Wiener Gebietskrankenkasse bezahlt werden, um eine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Dieser Abzug wird ab 1. Juli 2011 auf 25 % erhöht, weil die Haftung auf die Lohnabgaben ausgedehnt wurde.
 
9.   Grundsätzlich können ausländische Umsatzsteuer-Vorsteuerbeträge in Österreich nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Innerhalb der EU können solche ausländische Vorsteuern (über Finanz-Online) rückgefordert werden. Letzte Frist dafür ist (für das Jahr 2010) der 30.9.2011. 
Kleinbeträge werden nicht erstattet, der Erstattungsbetrag muß mindestens 50,-- € (pro EU-Land) betragen.
 
 

Wir wünschen einen schönen Urlaub!

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