Rundschreiben


Rundschreiben März 2011 DRUCKEN   PDF
Sehr geehrte, liebe Klientin!
Sehr geehrter, lieber Klient!
 
Wien, März 2011
 
 
In unserem Fachgebiet gibt es immer Änderungen, daher auch im März:
 
Umsatzsteuer
 
Umsatzsteuervoranmeldung
Unternehmer, deren Vorjahresumsatz zwischen 30.000,-- und 100.000,-- betrug,
müssen:
·         vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) abgeben 
(monatlich darf man es natürlich auch tun)
·         die UVA elektronisch einreichen.
Zur elektronischen Einreichung:
Wer einen Internet-Anschluss hat, muss elektronisch abgeben.
Zur elektronischen Abgabe benötigen Sie den Zugangscode zu Finanz-Online, den Sie bei jedem Finanzamt erhalten (Lichtbildausweis nicht vergessen).
 
Wir können für Sie die UVA erledigen, wenn Sie uns rechtzeitig die Daten mitteilen.
 
Umsatzsteueridentifikations-Nummer (UID)
Für den Vorsteuerabzug ist die Angabe der UID des Lieferanten unumgänglich.
Sie sollten (insbesondere bei neuen Geschäftsbeziehungen) die UID des Lieferanten kontrollieren. Wiederum ist dies nur über Finanz-Online möglich.
(Jeder Unternehmer sollte sich den Zugangscode besorgen!)
 
Zusammenfassende Meldung
Künstler, die ab 1.1.2011 im EU-Ausland auftreten, müssen fragen, ob ihr Auftraggeber eine ausländische UID hat. Wenn dies der Fall ist, ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen und es ist eine zusammenfassende Meldung zu erstatten. Diese Meldung muss ebenfalls über Finanz-Online erfolgen.
Falls Sie Hilfe brauchen, rufen Sie uns an.
 
Einkommensteuer
 
Spendenbegünstigung
Demnächst wird die Spendenbegünstigung ausgeweitet. In Zukunft sollen auch Spenden für Umweltschutz, Tierheime und freiwillige Feuerwehren abzugsfähig sein. (Achtung: nur Tierheime)
Achtung: Nicht alle einschlägigen Organisationen sind spendenbegünstigt. Hier gibt es eine Liste auf der Homepage des Bundesministeriums www.bmf.gv.at
 
Erleichterung bei Auslandsreisen
Bisher war die Regelung sehr streng. Eine „private Mitveranlassung“ führte dazu, dass die gesamte Reise nicht abzugsfähig wurde. Auf Grund eines höchstgerichtlichen Urteils darf jetzt der berufliche Anteil herausgeschält werden, wenn eine eindeutige Trennung möglich ist.

Alleinverdienerabsetzbetrag
Dieser steht bei kinderlosen Paaren nicht mehr zu. Als „kinderlos“ gilt, wer keine Familienbeihilfe (mehr) bezieht.

Auslandsmontagen
Die Steuerfreiheit solcher Bezüge wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Eine (geringere) Begünstigung wird nun wieder eingeführt. Bei Bedarf fragen Sie uns bitte.
(Die Begünstigung für Entwicklungshelfer bleibt aufrecht!)
 
Sonstiges
 
Krankenversicherung für ausländische Pensionen
In Zukunft unterliegen Pensionen aus dem EU-Ausland der österreichischen Krankenversicherung in Höhe von 5,1 %. Die Einhebung soll von der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt erfolgen.
 
Versteuerung von deutschen Pensionen
In Deutschland gilt jetzt eine gesetzliche Neuregelung für die Besteuerung von deutschen Pensionen, die zu einer Steuerpflicht ab 2005 führen kann. Für solche Fälle ist das deutsche Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Wenn Sie Post vom deutschen Finanzamt erhalten, können wir Ihnen helfen.
 
 
Freundliche Grüße
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