Rundschreiben


Rundschreiben April 2024 DRUCKEN   PDF

Wien, 8. April 2024

 

Sehr geehrte Klientin!

Sehr geehrter Klient!

 

Folgend finden Sie unser aktuelles Rundschreiben:

 

Neue und strengere Fristen ab der Steuererklärung 2023

 

Das Finanzamt sieht ab der Steuererklärung 2023 kürzere und strengere Abgabefristen vor. Werden diese nicht eingehalten, ist seitens des Finanzamts mit Strafen zu rechnen. Damit wir für Sie die Steuererklärungen fristgerecht erstellen und einreichen können, benötigen wir Ihre Unterlagen für das Jahr 2023 vollständig bis zum Sommer 2024. Diese strengen Fristen gelten dann auch für die folgenden Jahre.

 

Änderungen bei der Körperschaftsteuer

  • Der Körperschaftsteuersatz ist von 25% im Jahr 2022 nun auf 24% im Jahr 2023 bzw auf 23% im Jahr 2024 gesunken.
     
  • Das Mindeststammkapital bei der GmbH ist von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 gesunken. Es kann daher überlegt werden, ob bei einer bestehenden GmbH das Stammkapital herabgesetzt werden soll. In diesem Fall könnten bis zu EUR 25.000,00 steuerfrei entnommen werden. Für die Herabsetzung ist allerdings eine Änderung des Gesellschaftsvertrages unter Mitwirkung eines Notars notwendig.
     
  • Die Mindestkörperschaftsteuer wurde generell auf EUR 500,00 ab dem Jahr 2024 gesenkt.

 

Neue Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo)

 

Mit 1.1.2024 wurde eine neue Gesellschaftsform geschafften, die flexible Kapitalgesellschaft. Diese orientiert sich grundsätzlich am GmbH-Gesetz, sieht aber im Einzelfall unter anderem folgende Besonderheiten vor, die insbesondere für Start-Up Unternehmen von Bedeutung sein können:

  • Bei der flexiblen Kapitalgesellschaft gibt es neben den üblichen Anteilen sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“. Diese werden im Regelfall von Investoren oder Mitarbeitern gehalten, berechtigen am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös zu partizipieren, verfügen aber über keine Stimmrechte. Das Ausmaß der Summe der Unternehmenswert-Anteile muss geringer als 25% des Stammkapitals sein.
     
  • Unternehmenswert-Anteile müssen nicht mehr zwingend mittels Notariatsakt übertragen werden.
     
  • Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen werden nicht im Firmenbuch angeführt.
      
  • Unternehmenswert-Anteile werden im Regelfall erst bei Veräußerung bzw bei Beendigung des Dienstverhältnisses steuerpflichtig und nicht bereits bei Gewährung.

 

ORF Beitrag

 

Unternehmen, die Dienstnehmer beschäftigen und deswegen Kommunalsteuer zahlen, müssen ab dem Jahr 2024 auch einen ORF Beitrag in Höhe von EUR 15,30 bezahlen. Eine gesonderte Meldung ist nicht erforderlich, der ORF wird automatisch eine Zahlungsaufforderung zuschicken. Dieser Beitrag ist neben einer etwaigen privaten ORF Haushaltsabgabe von Unternehmen zusätzlich zu entrichten und ist steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig.

 

Gesenkte Einkommensteuertarife ab 1.1.2024

 

Wir erinnern daran, dass die Tarife für die Einkommensteuer geringfügig gesenkt wurden:

 

 

Einkommen 2024

Grenz-

über

bis 

Steuersatz

0

12.816

0%

12.816

20.818

20%

20.818

34.513

30%

34.513

66.612

40%

66.612

99.266

48%

99.266

1.000.000

50%

darüber

 

55%

 

 

 

 

Bankkonten und Depots im Ausland

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den Finanzämtern deutlich zugenommen hat. Sollte man über ein Bankkonto oder ein Depot im Ausland verfügen, muss dieses auch bereits bei sehr geringen Kapitalerträgen in der österreichischen Steuererklärung angeführt werden, um zeitaufwendige Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

 

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Ihr HSP-Team


 

 

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