Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben Herbst 2023 | DRUCKEN PDF | |
Wien, 8. September 2023
Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient!
Die letzten Monate eines Geschäftsjahres bieten den optimalen Zeitpunkt, um sich einen guten Überblick über die aktuelle wirtschaftliche und steuerliche Situation Ihres Unternehmens zu verschaffen. Im Rahmen unseres Herbstgespräches analysieren wir gemeinsam mit Ihnen das laufende Geschäftsjahr. Auf Basis der aktuellen Daten wird
Unsere Top-3-Steuerspartipps vor dem Jahresende sind üblicherweise
Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail zum Herbstgespräch an und teilen Sie uns ebenso Ihren Terminwunsch ab 25. September sowie ggf. konkrete Fragen bzw. Gesprächsthemen, die Sie gerne mit uns besprechen möchten, mit.
Wir freuen uns auf Sie!
Pauschaler Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer (für 2022)
Ab sofort können Kleinunternehmer die Energiekostenpauschale beantragen. Die Antragsfrist läuft am 30.11.2023 aus.
Der Antrag kann ausschließlich über das USP (Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at ) eingebracht werden. Anzugeben sind Branche (ÖNACE) und Umsatz. Es wurde auch klargestellt, dass wir als Steuerberater diesen Antrag NICHT für Sie einreichen dürfen.
Voraussetzungen sind:
Ausgeschlossen sind folgende Branchen: Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Notare, Architekten und ZT, Psychologen, Physiotherapeuten…), Finanz- und Versicherungswesen sowie Realitätenwesen.
Tipp: Die Handysignatur wird wahrscheinlich ab 1.1.2024 deaktiviert. Daher empfehlen wir dringend den Umstieg auf ID Austria https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html schon jetzt vorzunehmen.
Wichtige Fristen per 30.9.2023
Reminder
Ausgenommen von dieser Begünstigung sind unter anderem:
Tipp: Aufgrund dieser Neuregelung wird es sinnvoll sein, für den Gewinnfreibetrag Wertpapiere anzuschaffen, da für alle anderen Anschaffungen der Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden kann.
Diese Begünstigung steht im Gegensatz zum Gewinnfreibetrag auch Kapitalgesellschaften zu. Weitere Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren hat.
Senkung des Stammkapitals bei GmbH und FlexCo
Das Mindeststammkapital der GmbH soll ab 1.1.2024 nur mehr EUR 10.000 betragen können. Dementsprechend würde sich die Mindestkörperschaftsteuer auf EUR 500 jährlich vermindern.
Zusätzlich soll es eine neue Gesellschaftsform geben, die „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ (FlexKapG oder FlexCo). Diese soll die Vorteile von GmbH und AG vereinen und ist auf die Bedürfnisse eines Start-ups zugeschnitten.
Steuerfreie Entnahme von Betriebsgebäuden seit 1.7.2023 möglich
Bisher musste bei Betriebsaufgabe für eine betrieblich genutzte Liegenschaft Immo-ESt abgeführt werden, ohne dass ein Verkauf erfolgte. Nunmehr löst diese Entnahme ins Privatvermögen keine Steuer mehr aus. Ein solches Betriebsgebäude kann somit vermietet oder sogar privat genutzt werden. Die Immo-ESt fällt erst bei einer späteren Veräußerung an.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr HSP-Team
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