Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben April 2023 | DRUCKEN PDF | |
Wien, 15. April 2023 Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient!
Folgend finden Sie unser aktuelles Rundschreiben:
Energiekostenzuschuss II (für 2023)
Der Energiekostenzuschuss I für das Jahr 2022 ist häufig am Kriterium der Energieintensität gescheitert (Energiekosten von 3 % des Umsatzes). Für das Jahr 2023 wird es einen geänderten Energiekostenzuschuss II geben, bei dem das Kriterium der Energieintensität bis zu einer Fördersumme von EUR 4 Mio wegfällt. Aus heutiger Sicht ist ein Antrag bereits ab Mehrkosten für Energie von EUR 5.000 möglich. Die Antragsmöglichkeit für das erste Halbjahr 2023 ist im Sommer geplant und wird wieder über das AWS abgewickelt. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen am Laufenden.
Pauschaler Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer (für 2022)
Viele (kleinere) Unternehmen konnten sich für den Energiekostenzuschuss I nicht qualifizieren, daher hat der Gesetzgeber für das Jahr 2022 ein Pauschalmodell ausgearbeitet, dass wahrscheinlich ab Mai 2023 beantragt werden kann. Allerdings sind die folgende Förderbedingungen bereits bekannt:
Es wurde bereits angekündigt, dass wir als Steuerberater diese Förderung nicht für Sie stellvertretend beantragen dürfen und Sie sich daher selbst registrieren müssen.
Derzeit ist es bereits möglich online einen Selbst-Check durchzuführen, ob man antragsberechtigt ist: https://www.energiekostenpauschale.at/
Falsche Nachrichten vom Finanzamt
In letzter Zeit wurden wieder betrügerische Nachrichten per SMS und WhatsApp mit dem Absender FINANZAMT verbreitet. Darin wird man aufgeforderte eine bestehende Schuld beim Finanzamt zu begleichen.
Es empfiehlt sich solche Nachrichten nicht zu öffnen und sofort zu löschen. Das BMF hat dazu auch folgende Information herausgegeben:
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2023/Maerz/warnung-phishing.html
Zweifelsfragen in Zusammenhang mit Elektroautos
Das Finanzamt hat sich zu verschiedenen Fragen in Zusammenhang mit dem Elektroauto geäußert.
Steuerfrei Zuschüsse zum Carsharing
Dienstnehmer kann ein Betrag von bis zu EUR 200 pro Jahr steuerfrei gewährt werden, wenn sichergestellt ist, dass dieser Betrag ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge mit einem CO2 Emissionswert von 0 % verwendet wird. (Direktverrechnung mit dem Anbieter oder Zurverfügungstellung eines Gutscheins)
Steuerfreiheit Teuerungsprämie
Auch 2023 besteht die Möglichkeit allen Dienstnehmern eine steuerfreie Teuerungsprämie iHv EUR 2.000 zu gewähren. Bei Erfüllung zusätzlicher Kriterien können weitere EUR 1.000 steuerfrei ausbezahlt werden. Diese Prämie muss bis 31.12.2023 abgerechnet werden.
Tarifsenkungen Steuer
Im Juli 2023 wird die dritte Tarifstufe der Einkommensteuer von 42 % auf 40 % gesenkt.
Weiters wird auch die Körperschaftsteuer für 2023 von 25% auf 24% reduziert. Ab dem Kalenderjahr 2024 ist eine weitere Senkung auf 23% beschlossen worden.
Zinsen
Seit Sommer 2022 werden die Zinsen für Schulden und Guthaben beim Finanzamt kontinuierlich erhöht, aktuell beträgt der Zinssatz 4,88 % per anno. Für Steuernachzahlungen die das Jahr 2022 betreffen werden ab 01.10.2023 Anspruchszinsen verrechnet.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr HSP-Team |