Rundschreiben


Rundschreiben September 2021 DRUCKEN   PDF

Wien, 09. September 2021

 

Sehr geehrte Klientin!

Sehr geehrter Klient!

 

 

Mit diesem Rundschreiben möchten wir rechtzeitig ein Update zu den bestehenden Förderungen geben:

 

 

Fixkostenzuschuss 800.000

 

Bis zum 31.12.2021 kann der sogenannte Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden. Unternehmen, die im Zeitraum 16.9.2020 bis 30.06.2021 einen COVID bedingten Umsatzausfall von zumindest 30% erlitten haben, können einen Zuschuss zu den Fixkosten im Ausmaß des Umsatzrückganges beantragen.

 

Zu Ihrer Information haben wir folgende Eckpunkte für die Förderung zusammengefasst:

 

  • Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 30% im Betrachtungszeitraum. Dieser wird im Vergleich zum Umsatz des entsprechenden Kalendermonats 2019 ermittelt.
      
  • Der Betrachtungszeitraum darf einmal unterbrochen werden (es ist beispielsweise möglich eine Förderung für den Zeitraum 9-11/2020 und 2-6/2021) zu beantragen.
      
  • Die Fixkosten werden in Höhe des Umsatzrückganges über den Gesamtzeitraum ersetzt (zB Umsatzrückgang von 50% bedeutet, dass 50 % der Fixkosten im Zeitraum ersetzt werden).
      
  • Die wichtigsten Fixkosten sind: Geschäftsraummieten, Zinsen, Versicherungen, Lizenzgebühren, Telekommunikation, Energie- und Heizkosten, Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, angemessener Unternehmerlohn (max. 2.666,67 pro Unternehmer), Abschreibungen, Leasing, sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungen (zB Steuerberatungskosten, Kammerbeiträge).
      
  • Schadensminimierungspflicht – das Unternehmen hat Einnahmen- und Ausgabenseitige schadensmindernde Maßnahmen gesetzt (zB Zahlung der Miete unter Vorbehalt).
      
  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr können die Fixkosten auch in pauschalierter Form ermitteln. Es können 30 % des Umsatzausfalles pauschal als Fixkosten geltend gemacht werden.
      
  • Wurde ein Umsatzersatz für 11/2020 oder 12/2020 geltend gemacht, kann für diese Zeiträume kein bzw. nur ein aliquoter Antrag gestellt werden.
      
  • Wird der Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, ist kein Antrag auf Verlustersatz für den Zeitraum möglich.
      
  • Wurden bereits im Rahmen des Ausfallsbonus Vorauszahlungen auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, werden diese angerechnet.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k/

 

In den meisten Fällen muss der Antrag von einem Steuerberater geprüft und unterfertigt werden. Um eine fristgerechte Antragstellung gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie, zeitnah, spätestens bis Oktober 2021, mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

 

Ausfallsbonus II

 

Für die Monate Juli, August und September 2021 können alle Unternehmen, die einen Umsatzausfall von mindestens 50% im Vergleich zum Umsatz des Jahres 2019 erleiden, einen Antrag auf Ausfallsbonus II stellen. Dieser ist mit EUR 80.000,- pro Monat gedeckelt. Der Antrag kann bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Monats gestellt werden (Ausfallsbonus für Juli 2021 – Antrag bis 15. November 2021). Sollte Ihr Unternehmen einen entsprechenden Umsatzrückgang erlitten haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei.

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter: https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus2/.

 

 

Für folgende Förderungen wurden die Zeiträume bzw. die Antragsfristen verlängert:

 

  • Härtefallfonds kann für Juli, August und September 2021 bis 31.10.2021 beantragt werden.
      
  • Überbrückungsfinanzierung für Künstler: Diese Förderung wurde auf das dritte Quartal 2021 ausgedehnt und muss bis 31.10.2021 beantragt werden.
      
  • NPO-Unterstützungsfonds wird für das erste Halbjahr 2021 verlängert. Anträge können bis 15.10.2021 gestellt werden.

 

 

Investitionsprämie

 

Die Antragstellung für die Investitionsprämie ist bekanntlich mit 28.02.2021 abgelaufen. Für die Auszahlung der bereits beantragten Prämie ist eine ordentliche Schlussabrechnung über den Fördermanager des AWS notwendig.

 

Für Investitionen, die im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen / bezahlt wurden, muss die Abrechnung bis 30.9.2021 erfolgen.

 

Erfolgt die Inbetriebnahme/Bezahlung der Investition nach dem 30.06.2021, muss die Abrechnung innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.

 

Vorsteuerrückerstattung

 

Wie jedes Jahr können Unternehmen innerhalb der EU noch bis 30.09.2021 einen Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2020 stellen.

 

Steuervorauszahlungen

 

Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2021 nur noch bis 30.09.2021 angepasst werden können.

 

Kontoverbindung der Finanzämter ab 01.10.2021

 

Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen an das Finanzamt mit der (alten) Bankleitzahl 60000 ab 01.10.2021 nicht mehr automatisch weitergeleitet werden. Anbei finden Sie die Übersicht aller aktuellen Kontoverbindungen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html

 

Bitte um Kontrolle bei Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt oder nutzen Sie das Service „Finanzamtszahlung“ in Ihrem Electronic-Banking.

 

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Ihr HSP-Team

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