Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben September 2021 | DRUCKEN PDF | |
Wien, 09. September 2021
Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient!
Mit diesem Rundschreiben möchten wir rechtzeitig ein Update zu den bestehenden Förderungen geben:
Fixkostenzuschuss 800.000
Bis zum 31.12.2021 kann der sogenannte Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden. Unternehmen, die im Zeitraum 16.9.2020 bis 30.06.2021 einen COVID bedingten Umsatzausfall von zumindest 30% erlitten haben, können einen Zuschuss zu den Fixkosten im Ausmaß des Umsatzrückganges beantragen.
Zu Ihrer Information haben wir folgende Eckpunkte für die Förderung zusammengefasst:
Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k/
In den meisten Fällen muss der Antrag von einem Steuerberater geprüft und unterfertigt werden. Um eine fristgerechte Antragstellung gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie, zeitnah, spätestens bis Oktober 2021, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Ausfallsbonus II
Für die Monate Juli, August und September 2021 können alle Unternehmen, die einen Umsatzausfall von mindestens 50% im Vergleich zum Umsatz des Jahres 2019 erleiden, einen Antrag auf Ausfallsbonus II stellen. Dieser ist mit EUR 80.000,- pro Monat gedeckelt. Der Antrag kann bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Monats gestellt werden (Ausfallsbonus für Juli 2021 – Antrag bis 15. November 2021). Sollte Ihr Unternehmen einen entsprechenden Umsatzrückgang erlitten haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus2/.
Für folgende Förderungen wurden die Zeiträume bzw. die Antragsfristen verlängert:
Investitionsprämie
Die Antragstellung für die Investitionsprämie ist bekanntlich mit 28.02.2021 abgelaufen. Für die Auszahlung der bereits beantragten Prämie ist eine ordentliche Schlussabrechnung über den Fördermanager des AWS notwendig.
Für Investitionen, die im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen / bezahlt wurden, muss die Abrechnung bis 30.9.2021 erfolgen.
Erfolgt die Inbetriebnahme/Bezahlung der Investition nach dem 30.06.2021, muss die Abrechnung innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.
Vorsteuerrückerstattung
Wie jedes Jahr können Unternehmen innerhalb der EU noch bis 30.09.2021 einen Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2020 stellen.
Steuervorauszahlungen
Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2021 nur noch bis 30.09.2021 angepasst werden können.
Kontoverbindung der Finanzämter ab 01.10.2021
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen an das Finanzamt mit der (alten) Bankleitzahl 60000 ab 01.10.2021 nicht mehr automatisch weitergeleitet werden. Anbei finden Sie die Übersicht aller aktuellen Kontoverbindungen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html
Bitte um Kontrolle bei Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt oder nutzen Sie das Service „Finanzamtszahlung“ in Ihrem Electronic-Banking.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr HSP-Team |