Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben September 2019 | DRUCKEN PDF | |
Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient!
Wien, September 2019
Rundschreiben im September 2019
Seit unserem letzten Rundschreiben hat sich viel getan, ein Urlaubsvideo hat die von uns berichtete, geplante Steuerreform in weite Ferne rücken lassen. Nichtsdestotrotz wurden in den letzten Monaten einige für unseren Bereich wichtige Gesetze beschlossen:
Gesetzliche Änderungen
Papamonat
Für Geburten ab dem 1.9.2019 wurde ein einseitiger Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf einen Papamonat beschlossen.
Der Papamonat kann ab Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (im Regelfall acht Wochen nach der Geburt) in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber muss darüber informiert werden (drei Monate vor Geburtstermin) und muss für diese Zeit kein Entgelt zahlen. Vom Dienstnehmer kann ein staatlicher Familienzeitbonus beantragt werden.
Nähere Informationen unter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590009.html
Beschäftigung von Ärzten
Ärzte können nunmehr für andere Ärzte nicht mehr ausschließlich als selbständige Vertretungsärzte tätig werden, sondern sich von Berufskollegen auch anstellen lassen. Ein entsprechender Rahmenvertrag mit dem Krankenversicherungsträger wurde bereits abgeschlossen.
Grundsätzlich kann pro Arzt nur ein Arzt derselben Fachrichtung angestellt werden. Der angestellte Arzt muss überwiegend gleichzeitig mit dem Ordinationsinhaber tätig sein, ansonsten liegt ein selbständiger Vertretungsarzt vor.
Einzugsermächtigung beim Finanzamt
Seit 1. Juli 2019 ist es möglich, für Einkommensteuervorauszahlungen dem Finanzamt ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Dadurch bucht das Finanzamt automatisch die fälligen Einkommensteuervorauszahlungen vom angegebenen Konto ab. Dieses Formular kann auf der Seite des Finanzministeriums ausgefüllt werden. Andere Abgabenarten müssen weiterhin manuell angewiesen werden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine solche Einzugsermächtigung auch der SVA erteilt werden kann.
Online Anmeldung Finanzamt unter:
Online Anmeldung SVA unter: https://www.svagw.at/formgen/?portal=svaportal&LO=4&contentid=10007.782789
Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung
Werden zu Beginn der Vermietungstätigkeit steuerliche Verluste erzielt, prüft das Finanzamt regelmäßig, ob eine Einkunftsquelle überhaupt vorliegt und die Verluste mit anderen Einkünften (zB als Angestellter) gegengerechnet werden können.
Mittels einer Prognoserechnung muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass innerhalb von regelmäßig 20 Jahren ein steuerlicher Gesamtüberschuss erzielt werden kann. In dieser Planrechnung sind Wertsteigerungen nicht zu berücksichtigen.
Auch wenn mehrere Eigentumswohnungen in einem Haus vermietet werden, muss für jede einzelne Wohnung eine Prognoserechnung erstellt werden.
A1 Formular bei Dienstreisen
Dieses Formular muss grundsätzlich bei jedem beruflichen Auslandsaufenthalt mitgeführt werden und belegt die Sozialversicherungspflicht in Österreich. Derzeit kommt es im EU Ausland häufiger zu diesbezüglichen Kontrollen bei Messen, Hotels oder Seminaren und auch zu Verwaltungsstrafen.
Das A1 Formular kann bei der zuständigen Gebietskrankenkasse beantragt werden. Bei regelmäßigen Auslandsaufenthalten kann dieses auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.
Wichtige Fristen bis zum 30.9.2019
Aufgrund vieler Anregungen haben wir uns dazu entschlossen, unser Rundschreiben nur noch in elektronischer Form zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der HSP |