Mit unseren vierteljährlichen Rundschreiben halten wir unsere Klienten in Sachen Steuern auf dem Laufenden.
Rundschreiben Mai 2019 | DRUCKEN PDF | |
Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient! Wien, Mai 2019
Rundschreiben im Mai 2019
Nachfolgend finden Sie unser aktuelles Rundschreiben. Für alle Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Geplante Steuerreform Am 1.Mai wurden die Eckpunkte der geplanten Steuerreform präsentiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie diese Vorschläge gesetzlich umgesetzt werden. Mit folgenden Änderungen ist zu rechnen:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Körperschaftsteuer
Umsatzsteuerliche Änderung bei Gutscheinen Früher musste beim Verkauf eines Gutscheines keine Umsatzsteuer verrechnet werden. Diese musste erst bei dessen Einlösung abgeführt werden. Nunmehr fällt die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits bei Verkauf des Gutscheines an. Die alte Regelung bleibt nur in jenen Fällen weiterhin anwendbar, wenn bei Verkauf des Gutscheines die Leistung noch nicht ausreichend präzisiert ist.
Automatische Spendenmeldung Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass die getätigten Spenden nicht immer automatisch berücksichtigt werden, da die vorgesehene Meldung nicht durchgeführt wurde. In solchen Fällen muss Kontakt zur Spendenorganisation aufgenommen werden, damit diese die Nachmeldung durchführt. Für die ordnungsgemäße Meldung benötigt die Spendenorganisation jedenfalls das Geburtsdatum und die Meldeadresse.
Änderung Ärztegesetz Bisher konnten niedergelassene Ärzte keine anderen Ärzte im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigen. Mit der letzten Novelle des Ärztegesetzes wurde diese Möglichkeit in eingeschränktem Umfang geschaffen. Allerdings gibt es noch ungeklärte Fragen hinsichtlich der Vergütungen durch die zuständige Gebietskrankenkasse. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen |