Rundschreiben


Rundschreiben Juni 2013 DRUCKEN   PDF

Sehr geehrte, liebe Klientin!

Sehr geehrter, lieber Klient!

 

Wien, Juni 2013

 

 

Rundschreiben Juni 2013

 

 

  • Es kommt nun mehr tatsächlich (nach jahrelanger Verzögerung) zu einer GmbH-Reform ab 1. Juli 2013: Die „GmbH-light“.
    Eckdaten:
    • Das Mindeststammkapital wird auf 10.000,-- € herabgesetzt, wovon die Hälfte bar eingezahlt werden muss.
    • „Alte“ GmbHs dürfen ihr Kapital herabsetzen (ist aber teuer und bedarf eines Notariatsaktes).
    • Die Mindestkörperschaftsteuer-Vorauszahlung wird ebenfalls reduziert (auch für „alte GmbHs“) auf 500,-- € p.a.
    • Die Gründungskosten für „Ein-Mann-GmbHs“ sollen reduziert werden.

Unser Kommentar dazu:
Vergessen Sie bitte nicht, dass der tatsächliche Kapitalbedarf üblicherweise sehr viel höher ist.

Die „britische Limited“ wird noch uninteressanter.

Bedenken Sie weiter, dass sich die Verwaltungskosten nicht reduzieren (doppelte Buchhaltung, Bilanzierung, Veröffentlichung etc.).

Das Image der GmbH wird dadurch nicht verbessert.

  • Ab dem 1.1.2015 werden innerhalb der Europäischen Union folgende  automatische Meldungen an das Heimatland des Empfängers eingeführt:
    • Unselbständige Arbeit
    • Aufsichtsratsvergütungen
    • Lebensversicherungsprodukte
    • Ruhegehälter
    • Einkünfte aus Vermietung

An der steuerlichen Behandlung ändert sich dadurch nichts, diese Einkünfte waren schon bisher steuerlich zu verarbeiten.
 

  • Am 1. Juli 2013 wird Kroatien als 28. Mitglied in die EU aufgenommen. Bitte bedenken Sie, dass alle EU-Vorschriften ab dann auch für Geschäfte mit Kroatien gelten (Stichworte: UID, ZM, i.g. Lieferungen, reverse charge…)
     
  • Es gibt ein neues Zahlungsverzugsgesetz, das schmerzliche Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern von derzeit 9,08 % p.a. vorsieht. Weiters sind Mahngebühren mit einem  Pauschale von 40,--€  möglich. Für Konsumentengeschäfte gilt der Zinssatz von 4 % p.a.

 

  • Bei dieser Gelegenheit machen wir darauf aufmerksam, dass mehrmalige Mahnungen nicht notwendig sind.
    Forderungen sind nach Eintritt der Fälligkeit klagbar und verzinsbar (keine 1., 2., 3. Mahnungen…). Eine gesonderte Vereinbarung dazu ist nicht notwendig.
  • Wenn Sie Immobilien verkaufen, teilen Sie uns das bitte mit. Auch wenn es sich um eine (vom Notar oder Rechtsanwalt durchgeführte) „Endbesteuerung“ handeln sollte, brauchen wir diese Information für die Steuererklärungen.
  • Neu eingeführt wird die „Teilzeitbildungskarenz“ ab 1. Juli 2013, die aber unattraktiv ist. Sowohl für die Teilzeitbildungskarenz als auch für die normale Bildungskarenz werden jetzt Leistungsnachweise  verlangt.  
  • Ein Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung ist die Kassenführung über elektronische Kassensysteme. Hier wird eine Dokumentation dieses Systems verlangt und sollte stets griffbereit sein.
  • Bei der Besteuerung von Kapitalvermögen ist ein Verlustausgleich möglich. Bei Depots bei verschiedenen Banken im Inland oder auch im Ausland ist dieser Verlustausgleich in der Einkommensteuererklärung durchzuführen.
    Bitte vergessen Sie nicht, uns die Unterlagen der Banken zu übergeben. 
  • Die Schenkungssteuer ist ja seit 1.8.2008 abgeschafft. Allerdings ist eine Schenkungsmeldung zu erstatten. Für Angehörige gilt eine Meldungsgrenze von 50.000,-- €  innerhalb eines Jahres. Für andere Personen gilt die Grenze von 15.000,-- € innerhalb von fünf Jahren. Diese Meldung soll elektronisch erfolgen. Wir können das gerne für Sie übernehmen. Bitte beachten Sie, dass auch Lebensversicherungs-Auszahlungen  meldungspflichtig sind, wenn Begünstigter eine andere Person als der Versicherungsnehmer ist.
  • Die Zinsen der Finanzverwaltung betragen ab 8. Mai 2013:

Stundungszinsen: 4,38 % p.a.

Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen und Berufungszinsen: 1,88 % p.a.

Diese Zinsen sind, wenn es sich um Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer handelt, steuerlich nicht absetzbar.

 

 

Wir wünschen einen schönen Sommer

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