Rundschreiben


Rundschreiben April 2013 DRUCKEN   PDF
Sehr geehrte, liebe Klientin!
Sehr geehrter, lieber Klient!
 Wien, April 2013

 

Neuigkeiten auf dem Gebiet der Steuern, der Sozialversicherung und der Wirtschaft.
  
·      Rückwirkend auf den Jahresbeginn wurde das Pendlerpauschale verbessert.
Nunmehr gibt es auch ein Pauschale für Teilzeitkräfte.
Sehr interessant ist das Jobticket für alle. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern zum Beispiel die Jahreskarte der Wiener Linien überlassen, ohne daß dies einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt (das heißt: keine Steuern, keine Sozialversicherung für diesen Vorteil).
Der Pendlereuro ist ein zusätzlicher Steuerabsetzbetrag, der in der Lohnverrechnung berücksichtigt wird.
Hingegen wurde das Pendlerpauschale für Personen, die mit einem „Dienstwagen“ fahren, ab 1. Mai 2013 abgeschafft.
Für Pendler mit geringem Einkommen wurde die „Negativsteuer“ auf bis zu 400,-- € erhöht. Die Berücksichtigung erfolgt in der Arbeitnehmerveranlagung, die damit besonders interessant wird (auch wenn man keine Lohnsteuer bezahlt).

 

·      Nach dem Vorbild des Vertrages mit der Schweiz wurde auch ein Steuerabkommen mit Liechtenstein abgeschlossen. Die Besonderheit ist, daß auch „ausländische Strukturen“ (Stiftungen, Trusts, Versicherungsmäntel) davon betroffen sind.

 

·      Die Spendenbegünstigung war bisher auf 10 % des Vorjahreseinkommens bezogen, nunmehr ist das Einkommen des laufenden Jahres heranzuziehen.

 

·      Einnahmen-Ausgaben-Rechner versteuern ihre Umsätze nach „vereinnahmten Entgelten“ (=Ist-Versteuerung). Im Gegensatz dazu konnten die Vorsteuern bereits bei vorliegender Eingangsrechnung abgezogen werden. Dies wurde nunmehr geändert: In diesen Fällen ist der Vorsteuerabzug nur nach Bezahlung möglich. Problematisch sind daher in Zukunft: Ratenzahlungen, Überrechnungsanträge, Unternehmensschenkungen, Anzahlungsrechnungen.

 

·      Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer gibt es eine weitere Neuregelung. Wenn Gegenstände aus dem Unternehmen für familiäre oder freundschaftliche Zwecke, wegen gesellschaftlicher Verflechtungen oder für Arbeitnehmer entnommen werden, gilt in Zukunft der „Normalwert“ als Bemessungsgrundlage. 
Zum Beispiel: verbilligter Verkauf an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnausschüttungen.

 

·      Achtung! Es gibt eine Neuregelung bei der Neu-Vermietung ab 31.8.2012
Wenn Sie Büroräume (Ordinationsräume) an „nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer“ vermieten (z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, Banken, Versicherungen, Versicherungsmakler, Kleinunternehmer …), nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

 

·      Hinweisen wollen wir – wieder einmal – auf die Zusatzkrankenversicherung bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft. Die Besonderheiten dieser Versicherung sind:
Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig. 
Es ist keine Gesundenuntersuchung erforderlich.

 

·      Bei Kapitalgesellschaften haftete schon bisher der Geschäftsführer für Abgaben der Gesellschaft. Nach der Rechtsprechung und nunmehr auch auf Grund einer Änderung der Bundesabgabenordnung haftet auch der De-facto-Geschäftsführer.
Das sind Personen, die weitreichenden Einfluß auf die Geschäftsführung haben.

 

·      Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs ist die steuerliche Berücksichtigung der Kosten der doppelten Haushaltsführung 
auch dann möglich, wenn ein Lediger noch bei seinen Eltern wohnt. 
Kosten der doppelten Haushaltsführung sind zum Beispiel:
Raumkosten der Wohnung am Dienstort
Familienheimfahrten (limitiert mit dem Pendlerpauschale)

 

Freundliche Grüße
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